Keyword Domains verkaufen

Verkauf von Domains: Worauf ist zu achten?

Ist mit einem Verkauf von Domains Geld zu verdienen? Diese Frage haben sich wahrscheinlich schon viele gestellt, nachdem vor zehn Jahren die Domain sex.com in den USA für über zehn Millionen Dollar den Besitzer wechselte. Nun, eine solche Summe stellt sicher nur eine Ausnahmesituation dar und ist nicht repräsentativ, aber dennoch hat sich der Handel mit Domains zu einem sicherlich interessanten Marktsegment entwickelt. Dabei steht dieser Markt jedem offen, sei es als Käufer oder sei es als Verkäufer. Es gibt also keinerlei Marktbeschränkung bis auf diese, dass es bei dem Handel zu keinerlei Verletzung der Rechte Dritter kommen darf. Dieses gilt nicht nur beim Kauf und Registrierung von freien Domains, sondern auch bei einem Verkauf. Beispiele sind die Verletzung des Markenrechts, des Namen- und Kennzeichnungsrecht, des Titelschutzrechts und andere Rechte. Ob am Ende tatsächlich eine Rechtsverletzung vorliegt, entscheidet sich in der Regel immer nur im Einzelfall. Am besten fährt man damit wenn eine Domain, die man verkaufen will, nur den eigenen Vor- und Familiennamen, einen Fantasiebegriff oder einen allgemein gängigen, nicht geschützten, beschreibenden Begriff enthält. Aber selbst in diesen Fällen sollte man sich vorher informieren, ob man mit dem Domainnamen den man verkaufen will, nicht vielleicht doch die Rechte eines Dritten verletzt. Hierzu müsste man zum Beispiel beim Patent- und Markenamt oder bei der Industrie- und Handelskammer nachfragen oder Einsicht in das Handelsregister nehmen. Dieses nicht allerdings nicht so ganz einfach und zumeist sehr zeitaufwändig. Oft helfen aber auch Recherchen im Internet, wenn es sich nicht um gerade um kritische Namen handelt. Im Zweifel empfiehlt es sich aber auch, den Rat eines Anwalts einzuholen. Dieser wird zwar nicht kostenlos erteilt, ist aber immer noch preiswerter als die Kosten eines möglichen Rechtsstreits.

Wie stellt sich die mögliche Preisgestaltung bei einem Domain Verkauf?

Auch wenn es bei einem Domainverkauf keinen regulierten Markt gibt, so sollte man doch unrealistische Preisvorstellungen vermeiden. Es ist zwar nach wie vor so, dass mit dem Verkauf von Domains viel Geld verdient werden kann, doch gilt dieses wohl nur für Top-Domains. Die Regel sind jedoch kleinere bis mittlere Preise. Es ist natürlich das gute Recht eines jeden, auf Domain-Börsen oder Handelsplattformen hohe Preise für den Verkauf seiner Domain zu verlangen, dennoch muss hierfür erst einmal ein Verkäufer gefunden werden. Allzu oft findet man hier unrealistisch hohe Preise für fragwürdige Domains. Umgekehrt findet man jedoch auch zuweilen gute Domains, die preiswert sind. Wichtig für die eigene Preisfindung für einen möglichen Verkauf ist es, wenn man sich zunächst selbst über den Wert der Domain klar wird. Dabei spielt der Traffic eine wichtige Rolle, also den Zugriff auf die Website der Domain. Eine weiterer wertbildender Faktor ist die Top Level Domain. So sind zum Beispiel .com-Websites wertvoller als jede andere Top Level Domain wie zum Beispiel .info, .biz oder .net. Auch spielt die Länge und Lesbarkeit des Domainnamens eine Rolle. Kurze Domainnamen, die aus nur ein bis zwei Wörtern bestehen sind wertvoller als Domainnamen, deren Wörter darüber hinaus gehen. Letztendlich ist auch die kommerzielle Verwendbarkeit ein Wertfindungsfaktor. Allerdings gibt es nach wie vor keine allgemein gültigen Bewertungsgrundsätze, doch sehr gebräuchlich ist die sogenannte RICK-Formel, die die vorgenannten Faktoren im Wesentlichen enthält. Dabei steht der Buchstabe „R“ für „Risiko einer juristischer Auseinandersetzung“, der Buchstabe „I“ für „Image Top Level Domain“, der Buchstabe „C“ für „kommerzielle Verwendung“ und der Buchstabe „K“ für „Kürze des Domainnamens“. Auch die sogenannte Horatius-Formel ist recht gängig. Hier fließen u. a. das Alter der Domain, die Anzahl der Besucher und die Art des Contents ein. Letztendlich ist aber eine eigene objektive Wertbestimmung oft nicht möglich. Selbst käufliche Wertgutachten sind nicht unbedingt repräsentativ. So hängt die Preisfindung auch oft vom eigenen Verhandlungsgeschick ab. So sollte eine Domain, die zum Verkauf ansteht auch entsprechend - natürlich im positiven Sinne - angepriesen werden.

Wahl des richtigen Marktplatzes für den Verkauf einer Domain

Tue Gutes und berichte darüber! Dieser Marketingregel gilt auch für den Verkauf einer Domain. Die Verkaufsabsicht ist das eine, das Anzeigen dieser Verkaufsabsicht das andere. Hierfür bieten Domain-Börsen, Domain-Foren und Handelsplattformen den richtigen Marktplatz. Hier spielt allerdings auch die Seriosität dieser Marktplätze eine Rolle. Es ist allerdings nicht immer einfach, die Seriosität von Marktplätzen zu erkennen, aber wenn man diese öfters besucht, so lässt sich doch manches feststellen. Ein Hinweis auf die Seriosität ist sicherlich der Vorbehalt der Betreiber, Domains abzulehnen, die ganz offensichtlich gegen Rechte Dritter verstoßen. Zu empfehlen ist außerdem, dass man die Domain nicht nur bei einer, sondern bei mehreren Domain-Börsen etc. einträgt und auch auf der eigenen Website einen Hinweis zum Verkauf der Domain gibt. Auch sollte man nicht verzagen, wenn der Verkauf nicht innerhalb von nur wenigen Tagen gelingt. Gerade bei einem angestrebten Domainverkauf ist Geduld gefragt.

Domain Verkauf: Schriftlicher Kaufvertrag ist ratsam

Für den Verkauf einer Domain ist kein schriftlicher Kaufvertrag notwendig. Dennoch ist eine Schriftform dringend zu empfehlen, damit eventuelle Ansprüche aus einem möglichen Streitfall durchgesetzt werden können. Wichtig ist dabei auch, dass der Vertrag einen Haftungsausschluss für Rechtsmängel enthält, um sich vor etwaigen Regressansprüchen des Käufers zu schützen. Bei besonders hoch karätigen Domain-Transaktionen sollte man den Vertrag durch einen auf einen Domainhandel spezialisierten Anwalt abfassen lassen.

Weitere Formalitäte beim Domain Verkauf

Zu dem ordnungsgemäßen Verkauf einer Domain gehört auch die gehört die Eintragung des Käufers als neuer Inhaber der Domain in die WHOIS-Datenbank. Die Änderung und Registrierung erfolgt dabei auf Grundlage eines Inhaber-Wechselschreibens, das sowohl vom Verkäufer als auch vom Käufer unterschrieben werden muss. Nach der Einigung und Unterzeichnung wird dieses dann an den Provider des Verkäufers gesandt. Dieser wiederum veranlasst dann die Änderung bei der DENIC. Bei dieser handelt es sich um eine eingetragene Genossenschaft mit Sitz in Frankfurt am Main, deren Mitglieder Unternehmen sind, die für ihre Kunden Domains verwalten. Dabei versteht sich die DENIC als nicht gewinnorientierter und neutraler Not-for-Profit-Dienstleister. Wenn die verkaufte Domain zusätzlich zu einem anderen Provider „umziehen“ soll, wird ein sogenannter Provider-Wechselschein an den neuen Provider geschickt. Dieser neue Provider veranlasst dann die Änderung bei der DENIC.