Keyword Domains kaufen

Beim Kauf einer Domain gibt es rechtliche Fallstricke zu beachten

Die Idee ist geboren, ein Geschäftsmodell - zum Beispiel ein Onlineshop - vorhanden und nun möchte man dieses Modell bzw. diesen Shop online stellen. Was nun noch fehlt, ist ein passender Domain-Name. Was bietet sich dabei wohl mehr an, als einen Namen zu wählen, der nicht nur gut zur Thematik der eigenen Website passt, sondern darüber hinaus auch noch gut in den Suchmaschinen rankt und potenzielle Besucher neugierig macht? Ein solches lässt sich aus Marketingaspekten gut nachvollziehen, doch ist Vorsicht geboten. Zwar ist die Registrierung einer freien Keyword Domain recht einfach und kostengünstig (meistens unter 10 Euro pro Jahr, wenn es sich zum Beispiel um eine .de Endung handelt), aber es gibt einige rechtliche Fallstricke zu vermeiden. Diese sind dann gegeben, wenn die Domain fremde Rechte verletzt. Dieses gilt nicht nur bei der Registrierung einer freien Domain, sondern auch bei der Übernahme einer Domain (zum Beispiel durch einen Kauf) mittels eines Providerwechsel-Antrags durch den bisherigen Inhaber. Was ist nun bei Domainnamen zu beachten, um der Gefahr einer kostenpflichtigen Abmahnung oder sogar eines Gerichtsverfahren möglichst aus dem Weg zu gehen?

1. Es dürfen ohne Erlaubnis des Rechteinhabers keine fremden Markennamen und Firmennamen verwendet werden.
2. Auch die Namen von prominenten Personen dürfen kein Bestandteil der Domain sein. Dieses vermag zunächst erstaunen, da diese anders als Privatpersonen in der Öffentlichkeit stehen, dennoch genießen auch prominente Personen ein Namensrecht.
3. Titel von Zeitschriften, Filmen oder PC-Software sind aus Gründen des Titelschutzes unzulässig.
4. Unzulässig sind auch sogenannte „Tippfehler-Domains“, wenn dadurch möglicherweise die Rechte Dritter verletzt werden. Bei solchen hoffen Domaininhaber auf Schreibfehler von Besuchern einer Internetseite und somit auf mögliche Traffic für die eigene Seite. Auch bei der Verwendung einer solchen Domain können Markenrechte, Namensrechte oder Titelschutzrechte verletzt werden.
5. Unbedingt zu vermeiden sind auch Städte- und Gemeindenamen innerhalb der Second Lever Domain. Das Recht einer solchen Verwendung steht nur den jeweiligen Kommunen selbst zu.
6. Das gleiche gilt für die Bezeichnungen von Behörden und staatlichen Einrichtungen.

Wie stellt sich die Haftungsfrage?

Wer haftet aber nun bei einer der Verwendung einer nicht rechtmäßigen Domain? Grundsätzlich haftet derjenige, der bei der DENIC (Deutsches Network Information Center) als Domaininhaber eingetragen ist. Zwar ist es umstritten ob diese Haftung auch dann gilt, wenn der Domaininhaber selbst keine Inhalte anbietet, sondern nur als Betreiber eines Filehosters fungiert, doch sollte man hier kein Risiko eingehen.

Gängige Anbieter für einen Domain Kauf

Sind nun rechtlich unbedenkliche Domainnamen geschaffen worden, so steht natürlich als nächstes die Frage im Raum, über welche Anbieter die Domains gekauft und gehostet werden sollen. Da bei den oben erwähnten niedrigen Preisen ein kostenmäßiger Vergleich wohl nicht im Vordergrund steht, sind bei nachfolgender Aufzählung sicherlich nur die Server und der Service interessant.

  • 1und1
  • Telekom (MyDomain)
  • GMX
  • Strato
  • All-Inkl
  • Sedo
  • Hosteurope
  • InterNetX
  • Check-Domains
  • nic.at(für Österreich)


Interessant sind sicherlich auch die beiden folgenden Anbieterseiten:

- spydom Über diese Seite kann nach gelöschten Domains mit Pagerank und Backlinks gesucht und diese erworben werden.
- domain-pacht.de Anmietung einer bestehenden Domain.
Darüber hinaus gibt es noch zahlreiche Foren, in denen Domaininhaber ihre Domains privat zum Verkauf anbieten.